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Recht & Technik3. Juni 2025

Barrierefreiheit im Web 2025: Was das BFSG für Website-Betreiber bedeutet

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Wordpress Managed Hosting Team

Am 28. Juni 2025 ist die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) abgelaufen. In Deutschland wurde sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Für viele Website-Betreiber bedeutet das: Handlungsbedarf.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten – darunter Online-Shops, Banking-Apps und Buchungsportale. Öffentliche Stellen waren bereits vorher durch die BITV 2.0 verpflichtet.

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind grundsätzlich ausgenommen. Trotzdem lohnt es sich für alle, die Grundlagen der Barrierefreiheit umzusetzen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch für bessere Nutzererfahrung und SEO.

Was fordert die WCAG 2.1?

Die technische Grundlage bildet der internationale Standard WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Konformitätsstufe AA. Die vier Grundprinzipien sind:

1. Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, und Farben dürfen nicht die einzige Möglichkeit sein, Informationen zu vermitteln.

2. Bedienbar

Die gesamte Website muss per Tastatur navigierbar sein. Interaktive Elemente wie Buttons und Formulare müssen auch ohne Maus erreichbar und nutzbar sein.

3. Verständlich

Sprache, Formulare und Fehlermeldungen müssen klar und verständlich sein. Formulare brauchen aussagekräftige Labels, Fehler müssen beschrieben und nicht nur farblich markiert werden.

4. Robust

Inhalte müssen mit gängigen Hilfstechnologien wie Screenreadern kompatibel sein. Sauberes, semantisches HTML ist die Grundlage dafür.

Typische Probleme auf CMS-Websites

  • Bilder ohne `alt`-Attribut oder mit nichtssagenden Texten wie "Bild1.jpg"
  • Farbkontraste, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen (Verhältnis 4,5:1 für normalen Text)
  • Formulare ohne verknüpfte Labels
  • Menüs und Modals, die nicht per Tastatur bedienbar sind
  • Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription
  • PDF-Dokumente ohne Barrierefreiheits-Tags

Wie Sie Ihre Website prüfen

Erste Anlaufstelle ist das Browser-Plugin axe DevTools (kostenlose Version verfügbar), das automatisch häufige Barrierefreiheitsprobleme erkennt. Ergänzend empfiehlt sich ein manueller Test mit der Tastaturnavigation und – wenn möglich – mit einem Screenreader wie NVDA (Windows) oder VoiceOver (Mac/iOS).

Für WordPress gibt es Plugins wie WP Accessibility oder Equalize Digital Accessibility Checker, die direkt im Dashboard Hinweise geben. TYPO3 bietet mit dem a11y-Extension-Ökosystem ebenfalls entsprechende Werkzeuge.

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Sie beginnt bei der Theme-Auswahl, setzt sich bei der Inhaltspflege fort und erfordert regelmäßige Überprüfung. Wer jetzt anfängt, ist gut aufgestellt – rechtlich wie menschlich.